AGB für Lanparty Besucher
1. Teilnahmebedingungen
1.1 Folgende Personen sind herzlich Willkommen
- Personen ab 18 Jahren (Mindestalter!!)
- Personen die in der Lage sind folgende Dinge mitzubringen:
- Spieletauglicher PC
- VOLL installiert
- inklusiver aller Treiber, etc.
- 100MBit oder 1000MBit Ethernet-Netzwerkkarte mit RJ45-Anschluß (Twisted Pair, UTP)
- UTP-Patchkabel mit einer Länge von mindestens 10 m
- Mehrfachsteckdosen (um die Stromversorgung seines eigenen Rechners zu gewährleisten)
- Original-Software
1.2 Folgende Personen sind von der Veranstaltung ausgeschlossen
- Personen, die nicht die obigen (siehe 1.1) Anforderungen erfüllen
- Personen, denen es nicht möglich ist den Unkostenbeitag zu bezahlen (siehe 2. Unkosten)
- Personen, die negativ auffallen wollen und sich nicht angemessen benehmen können
- Personen, die bereits einmal von der Veranstaltung verwiesen wurden
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen bestimmte Personen nicht zur Veranstaltung zuzulassen, bzw. Personen von der Veranstaltung zu verweisen.
2. Unkosten
- Der Unkostenbeitrag diehnt zur Deckung der Kosten,
die uns durch die Veranstaltung entstehen, d.h. für die Technik, die Raummiete, etc.
- Dieser Unkostenbeitrag muss gemäss der Angaben im Bereich Infos spätestens zum dort
genannten Termin entrichtet werden.
- Personen, die diesen Unkostenbeitrag nicht entrichten wollen,
oder können, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- In keinem Fall besteht ein Anspruch für den Veranstaltungsteilnehmer auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages
3. Abstellen von Fahrzeugen
- Zum Parken der Fahrzeuge sind genügend Parkplätze in der Umgebung des Veranstaltungsortes vorhanden.
4. Inventar und fremdes Eigentum
- Jegliches Inventar, Gebäude und Anlagen des Veranstaltungssaales, sowie das bewegliche Vermögen und Geräte,
sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen.
Dasselbe gilt für das Inventar des Veranstalters, der Helfer und für die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmer.
- Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers.
- Der Veranstalter erlaubt die Benutzung seiner Netzwerkgeräte (Hubs, Kabel, Server, usw.)
für die Dauer der Veranstaltung.
Er übernimmt aber keine Haftung für die Geräte der Veranstaltungsteilnehmer und Helfer.
- Beschädigungen müssen dem Veranstalter gemeldet werden.
- Personen, die für Beschädigungen verantwortlich sind, haben mit ihrem Barvermögen
noch auf der Veranstaltung für den Schaden aufzukommen.
- Ausgeliehenes Material muß nach der Benutzung ohne Aufforderung zurückgegeben werden.
Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials versäumt, so wird das als Diebstahl gewertet.
- Diebstahl ist strafbar und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Veranstaltungsteilnehmer haben all ihr Inventar, welches sie zur Veranstaltung mitbringen,
zu kennzeichnen; und zwar so, daß man deutlich ihr Eigentum von dem der Anderen unterscheiden kann.
5. Haftungsausschluß
- Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Garderobe der Veranstaltungsteilnehmer.
- Die Veranstalter übernemen keine Haftung für persönliche Unfälle und Vermögensverluste
sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommen von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer,
die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen.
- Die Veranstalter haften nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger Speichermedien
der Veranstaltungsteilnehmer.
- Die Veranstalter haften nur für alle durch die Veranstaltung entstandenen Schäden an Räumen,
Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen.
Der eigentliche Schadensverursacher wird jedoch vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden.
6. Pflichten
- Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat sich an den Platz zu setzen,
der ihm von der Kasse oder vom Veranstalter zugeteilt wurde.
- Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat seinen Rechner in den Netzwerkeigenschaften
nach seinem Pseudo zu benennen.
Das Pseudo muß mit den Angaben, die in der Anmeldung gemacht wurden, übereinstimmen.
- Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat nur soviel Platz an seinem Tisch einzunehmen,
so daß der Tischnachbar sich nicht eingeengt fühlt.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, daß andere Teilnehmer
sich nicht gestört oder belästigt fühlen.
- Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, dem Veranstalter neben Beschädigungen und Schadensverursacher
auch störende oder sabotierende Teilnehmer zu melden.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal und alle übrigen Räumlichkeiten
sauber zu hinterlassen. Der Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten und
darf nicht auf den Boden geworfen werden.
Flüssiger sowie brennbarer Abfall darf nicht in Mülltonnen geworfen werden.
Ist die Tonne in unmittelbarer Umgebung überfüllt, so ist nächste, nicht überfüllte Tonne aufzusuchen.
- Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen,
egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht.
Lebensmittel und Getränkeflaschen, sowie Getränkekästen sind wieder mit nach Hause zu nehmen.
- Jeder Teilnehmer muß den Anweisungen der Veranstalter und deren Helfer folge leisten.
7. Netzwerk
- Das Kopieren von fremden Dateien über das Netz auf den eigenen Rechner geschieht auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für durch Viren entstandene Schäden an Software und Hardware.
- Der Besitz, die Anfertigung und Verbreitung von Raubkopien und sonstigen illegalen Programmen ist streng untersagt.
Die Veranstalter lehnen jegliche Verantwortung hinsichtlich Raubkopien ab.
- Das Sabotieren und Manipulieren (auch das "Nuken", und das Verursachen von Abstürzen,
trojanische Pferde, "Flodden", etc.) des Netzwerks oder einzelner Rechner ist nicht erlaubt.
Personen die dieser Handlungen überführt werden, müssen mit harten Konsequenzen rechnen.
- Pornographie, Bilder, Animationen und Videos, die offiziell als illegal gelten sind auf der Veranstaltung Verboten.
8. Ausschluß und Bußgeld
- Personen, die auf der Veranstaltung negativ auffallen, indem sie sich vorsätzlich
oder auch fahrlässig nicht an die im Vertrag aufgeführten Paragraphen und Punkte halten,
werden vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen.
Mit folgenden Konsequenzen haben jene Personen zu rechnen
- Der Teilnehmer hat die Veranstaltung sofort zu verlassen
- Der Teilnehmer hat erst ein Bußgeld in Höhe von 50,- EUR an den Veranstalter zu entrichten
und daraufhin die Veranstaltung sofort zu verlassen.
- Verursachte Schäden werden mit dem Bußgeld nicht abgedeckt.
Das Bußgeld muß zusätzlich zum eigentlichen Schadenersatz gezahlt werden.
- Eine strafrechtliche Verfolgung kann trotzdem durch die Veranstalter,
oder die geschädigte Person eingeleitet werden.